Die Stiftung
Förderrichtlinien
Die Dietmar Hopp Stiftung unterstützt Projekte in den Bereichen Medizin, Sport, Bildung und Soziales und gestaltet ihr Programm zum Teil eigenständig. Darüber hinaus nimmt die Dietmar Hopp Stiftung Förderanträge entgegen. Die nachfolgenden Richtlinien machen die einheitlichen inhaltlichen und formellen Kriterien transparent.
Um allen Seiten den Aufwand einer aussichtslosen Antragstellung zu ersparen, wird gebeten, von Anträgen abzusehen, wenn ein Vorhaben nicht mit den folgenden Richtlinien übereinstimmt:
1. Förderungen
(a) Medizin
- Schwerpunkt: Wissenschaftliche und forschende Arbeiten, Projekte und Einrichtungen an Universitätskliniken in der Metropolregion Rhein-Neckar. Projekte/Anschaffungen für den Regelbetrieb werden nachrangig berücksichtigt. Förderung von Konferenzen, Reisekosten u. ä. ist ausgeschlossen. Die Anträge sind dem Klinikvorstand vorzulegen, der die Anträge an die Dietmar Hopp Stiftung weiterleitet.
- Einzureichende Unterlagen (zweifache Ausfertigung): Angaben zum Antragsteller/Projektträger, Beschreibung des Projektinhalts/Fragestellung/Ziele, Überblick über Forschungsstand und Vorarbeiten, Arbeits-/Zeit-/Budgetplanung, Anschlussfinanzierung, Vita des Antragstellers, Publikationsliste.
(b) Sport
- Förderung der Sportarten Fußball, Handball, Eishockey, Golf. Anträge, die sich auf andere Sportarten beziehen, werden nicht angenommen. Projekte sollen einen regionalen Bezug zum Stiftungssitz haben.
- Schwerpunkt: Förderungen der Jugendarbeit. Sportprojekte im Erwachsenenbereich werden nachrangig berücksichtigt. Unterstützung des Profisports ist nicht möglich und unzulässig. Förderung der Vereinsarbeit hat Vorrang vor der Förderung von Einzelsportlern. Personalkosten für Hauptamtliche, z. B. Trainer, werden nicht übernommen.
- Einzureichende Unterlagen (einfache Ausfertigung): Angaben zum Antragsteller/Projektträger, Beschreibung des Vorhabens, Zeitplanung, Gesamtkostenplan (inkl. Angaben zu eigenen Mitteln, Anteile anderer Geldgeber,
Anschlussfinanzierung).
(c) Bildung
- Die Stiftung agiert im Rahmen festgelegter Projekte bzw. gestaltet ihr Programm selbst. Keine Antragsmöglichkeit.
(d) Soziales
- Projekte sollen einen regionalen Bezug zum Stiftungssitz haben. Bevorzugt werden Projekte zugunsten der Generation 60+. Priorität haben Projekte, in denen eine finanzielle Bedürftigkeit der Zielgruppen vorliegt.
- Einzureichende Unterlagen (einfache Ausfertigung): Angaben zum Antragsteller/Projektträger, Beschreibung des Vorhabens, Zeitplanung, Gesamtkostenplan (inkl. Angaben zu eigenen Mitteln, Anteile anderer Geldgeber,
Anschlussfinanzierung).
2. Fördervoraussetzungen
- Zuwendungsempfänger müssen juristische Personen sein, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nachweisen können.
- Die Förderungen unterliegen dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung und sind projektbezogen und zeitlich begrenzt. Die Stiftung bevorzugt Anschubfinanzierungen und Pilotprojekte mit Modellcharakter. Projekte, deren Förderung beantragt wird, sollen noch nicht begonnen worden sein. Institutionelle Förderungen und langfristige, laufende Förderungen sind nicht möglich. Der Antrag sollte Auskunft über Anschlussfinanzierungen geben.
- Der/Die Antragsteller/in gewährt, dass er/sie aufgrund der vorhandenen Strukturen in der Lage ist, das Projekt wie beantragt durchzuführen.
3. Antragsverfahren
- Antragsschreiben sollen 1,5 Seiten nicht überschreiten. Anträge können ganzjährig formlos, schriftlich mit den unter 1. aufgeführten erforderlichen Unterlagen an die Geschäftsstelle der Dietmar Hopp Stiftung, Raiffeisenstraße 51, 68789 St. Leon-Rot eingereicht werden. Anträge per Telefon, Fax oder E-Mail werden nicht entgegengenommen. Bis zur Mitteilung der Entscheidung ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu 8 Wochen zu rechnen.
- Zur Reduzierung des beiderseitigen Verwaltungsaufwandes wird gebeten, die Unterlagen auf das Notwendige zu begrenzen; Die Wahrscheinlichkeit einer Zusage steigt nicht mit Menge der eingereichten Unterlagen.
- Es besteht weder ein Anspruch auf Begründung von Ablehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch des Antragstellers/in auf Zuwendung. Auch bei Erfüllung der Förderrichtlinien besteht keine Leistungspflicht der Stiftung. Die Stiftung entscheidet nach pflichtgemäßem, eigenem Ermessen und auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Mittel.
- Bewilligungsbescheide ergehen schriftlich von der Geschäftsstelle der Stiftung.
4. Vergabegrundsätze
- Nach Eingang eines Bewilligungsbescheids ist der Stiftung ein Mittelabrufplan vorzulegen und abzustimmen. Fördermittel können in Ausnahmen im Voraus bereitgestellt werden. Die Stiftung kann die Einrichtung eines Sonderkontos verlangen. Für jede Mittelausschüttung ist umgehend eine separate Zuwendungsbescheinigung auszustellen. Eine sparsame und sachgerechte Verwendung der Fördermittel ist zu gewährleisten. Zugeführte Mittel, deren Verwendung nicht nachgewiesen werden kann, sind umgehend nach Ende des Förderzeitraums an die Dietmar Hopp Stiftung zurückzuerstatten.
- Förderungen sind zweckgebunden. Änderungen, die sich nach Einreichen des Antrags, ggf. auch im Verlauf des Projekts ergeben, sind mit der Stiftung abzustimmen.
- Der/Die Förderempfänger/in verpflichtet sich, mit Annahme der Förderung der Stiftung in angemessenen Zeitabständen über den Projektstand zu berichten. Art und Weise sowie Zeitabstände hierzu werden projektbezogen vereinbart. Nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen, der sich aus finanziellem Nachweis und Sachbericht zusammensetzt. Prüffähige Unterlagen mit Originalbelegen sind auf Wunsch vorzulegen, bzw. einen Möglichkeit der Einsichtnahme zu schaffen. Die Stiftung ist nicht Vertragspartner von eventuell aus ihren Fördermitteln beschäftigten Mitarbeitern.
- Eine öffentliche Bekanntgabe der Förderung ist mit der Geschäftsstelle der Stiftung abzustimmen.
- Die Stiftung kann Bewilligungen zurücknehmen, wenn diese innerhalb eines Jahres ab Datum des Zusageschreibens nicht wenigstens teilweise in Anspruch genommen wurden. Sollte ein entscheidender Fördergrund entfallen oder sich wesentliche Voraussetzungen ändern, behält sich die Stiftung vor, ihre Förderung vor Ablauf des geplanten Förderzeitraums einzustellen bzw. ausgezahlte Förderungen im Falle einer nicht dem Förderzweck entsprechenden Verwendung zurückzuverlangen.
- Bewilligungsempfänger sind für die Einhaltung einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnungen, Sicherheits- und Unfallverhütungsmaßnahmen etc. verantwortlich. Die Stiftung ist für eventuelle
Schäden, die aus der Durchführung eines Projekts entstanden sind, nicht verantwortlich und vom Bewilligungsempfänger schadlos zu halten. - Ergeben sich aus einem geförderten Vorhaben Erträge (wirtschaftliche Gewinne, Kostenerstattungen, o. ä.) ist dies der Stiftung unverzüglich mitzuteilen. Die Stiftung kann daraus die Rückzahlung der Förderung oder eine angemessene Beteiligung verlangen.
5. Negativliste
Eine Antragstellung in folgenden Fällen ist zwecklos:
- Projekte außerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar (www.m-r-n.com)
- Privatpersonen, die – gleich aus welchem Grund – finanziell in Not geraten sind
- Behandlungs- und Therapiekosten bei Krankheiten oder Behinderungen
- Darlehen, Kredite, Bürgschaften, Tauschgeschäfte
- Deckung von Etatlücken vorhandener Projekte, Ausfallfinanzierungen
- Institutionelle Förderungen, Dauer-/Regelförderungen, langfristige Projekte
- Stipendien
- Auslands-/Entwicklungsprojekte, Projekte zur Völkerverständigung, Religion, Denkmalschutz, Kunst und Kultur, Umwelt-/Natur-/Tier-/Artenschutz
Um allen Seiten den Aufwand einer aussichtslosen Antragstellung zu ersparen, wird gebeten, keine diesbezüglichen Anträge einzureichen. Die Stiftung behält sich vor, andernfalls von einer Beantwortung abzusehen.
Dietmar Hopp Stiftung gGmbH
Raiffeisenstraße 51
(ehemals: Raiffeisenring) | 68789 St. Leon-Rot
Telefon: 06227 8608550 | Telefax: 06227 8608571
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